1) Allgemeine Schutzmaßnahmen
a) Personen
Nur symptomfreie Personen und der 3G Regel entsprechend geprüfte Personen dürfen am Treffen der SHG in March für Neurodermitis und Psoriasis-Kranke betreten.
Personen die in Kontakt zu einer Covid 19 infizierte Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tagen vergangen sind oder die Symptome eines
Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Personen die einer Covid 19 Risikogruppe angehören, müssen sie die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Die Selbsthilfegruppe empfiehlt daher allen Personen,
die einer Covid 19 Riskogruppe angehören, nur nach vorherigen Rücksprache eines Arztes / oder einer Ärztin am Treffen teilzunehmen.
An den SHG Treffen können alle geimpften, genesenen und getesteten Personen teilnehmen.
Um den den Schutz für alle beteiligten Personen sich zu stellen, findet vor Einlass in den Raum ein Kontrolle
der Voraussetzungen durch mich statt.
b) Die Hygienebeauftragte
Frau Marina Endres Gründerin steht ist bei allen Fragen und Anliegen bezüglich
dem Hygienekonzeptes der Selbsthilfegruppe unter der Tel. 01705963827 zu erreichen.
c) Die Hygieneverordnung gem. §4 Corona VO sind einzuhalten.
d) Händeschütteln und Umarmungen sind untersagt.
e) Der Aufenthalt in den Toiletten, ist so zu begrenzen, so dass der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
f) Alle gegebenen Möglichkeiten um die Räume zu lüften sind zu nutzen.
g) Folgende Daten werden zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber der Polizei und
des Gesundheitsamtes mit dem Einverständnis der Teilnehmer nach § 16, 25 IfSG
erfasst. Die Trainierenden dürfen nur die Einrichtung betreten, wenn sie die Daten
vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Die Daten sind nach vier Wochen zu
löschen. Die DSGVO bleibt unberührt.
h) Der Mund und Nasen Schutz wir während der gesamten Dauer des SHG Treffen zum Schutze aller Teilnehmenden Personen getragen.
i) Nach Ablauf der Veranstaltung werden die Tischoberflächen, die Tischkanten und die Stühle desinfiziert. und alle Teilnehmer verlassen unmittelbar das Bürgehaus.
2. Zugang zum Bürgerhaus
a) Das Bürgerhaus darf nur von den Personen betreten werden die aktiv am SHG Treffen teilnehmen.
b) Vor dem Betreten des Bürgerhauses ist der Mund und Nasen Schutz zu tragen.
c) Nach dem Eintritt des Bürgerhauses, sind die Hände zu desinfizieren.
d) Je nach Inzidenz Zahl werden die 3 G (genesen, getestet, geimpft) geprüft